TrinkwEGV-Abgabe 2025: ZEBRIS begleitet Wasserversorger erfolgreich durch komplexe Anforderungen

Die Frist zur Abgabe der geforderten Angaben zur Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) endete am 12. November 2025. Für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bedeutete dies, umfangreiche Bewertungen zu Gefährdungsträgern, bestehenden Schutzmaßnahmen und den Risiken innerhalb ihrer Einzugsgebiete zu erstellen. Da bis zuletzt keine einheitlichen behördlichen Vorgaben zu Inhalt, Struktur und Format der einzureichenden Berichte und Karten vorlagen, fielen die Umsetzungen der Wasserversorger sehr unterschiedlich aus.

ZEBRIS hat seine Kunden während des gesamten Prozesses mit dem Modul TrinkwEGV, unter Einbindung der Handlungsempfehlungen des DVGW, des LAWA-Arbeitskreises und des BDEW, umfassend unterstützt. Gemeinsam wurde zudem vereinbart, die Maßnahmengebiete auch über die fristgerechte Abgabe hinaus weiter zu pflegen. Neue Daten sollen fortlaufend integriert und die Einzugsgebiete kontinuierlich weiterentwickelt werden. Damit können neben den Anforderungen der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung auch weitere interne Fragestellungen der Wasserversorger zukunftssicher bearbeitet werden.